heißt: Gott sagt ja zu diesem Leben. Wer getauft ist, gehört zur christlichen Gemeinde und dadurch Mitglied in der Kirche. Wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind taufen lassen wollen oder selbst über eine Taufe nachdenken.
Normalerweise feiern wir die Taufe in einem „normalen“ Sonntagsgottesdienst, darin kommt besonders zum Ausdruck, dass die ganze Gemeinde das neue Mitglied mit Freude und Gebet begrüßt. Die Termine können Sie beim Pfarrbüro erfragen und absprechen.
Solange die Abstandsregeln noch einzuhalten sind, bieten wir auch die Möglichkeit eines gesonderten Taufgottesdienstes an. Bei diesem steht dann die Taufe im Mittelpunkt. Termine für einen speziellen Taufgottesdienst sprechen Sie mit der zuständigen Pfarrperson ab (wer für sie zuständig ist, können Sie auf dem Pfarrbüro erfahren).
Oft übernehmen an der Taufe zwei Personen das Patenamt. Als Pate oder Patin legen Sie mit den Eltern zusammen stellvertretend für das Taufkind das Taufbekenntnis öffentlich ab. Sie versprechen, den Eltern bei der christlichen Erziehung zu helfen und den Täufling auf dem Weg des Glaubens zu begleiten. Durch Ihr Vorbild und Ihre Begleitung können und sollen Sie Ihr heranwachsendes Patenkind im Sinne christlicher Werte und gelebten Glaubens unterstützen. Deshalb erklärt sich auch daraus, warum das Patenamt ein kirchliches Amt ist, da es eng mit dem christlichen Glauben verbunden ist. Nach der Taufordnung unserer Landeskirche soll ein Pate oder eine Patin evangelisch sein, der oder die andere kann auch einer anderen Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (AcK) angehören. (Liste der Mitglieder unter www.ack-bw.de)
Das Patenamt ist im kirchlichen Sinne also mit dem christlichen Glauben verbunden und dadurch ein kirchliches Amt – Konfessionslose, Ausgetretene oder Angehörige anderer Religionen können dieses Amt laut Taufordnung nicht übernehmen. Uns ist aber auch bewusst, dass es Eltern oft bei den Paten und Patinnen, um Menschen geht, die ihr Kind begleiten und zur Seite stehen sollen und dass dabei der christliche Glaube nicht unbedingt Priorität hat. Konfessionslose, Ausgetretene oder Angehörige anderer Religionen sind daher herzlich eingeladen, am Taufgottesdienst als Zeuge oder Zeugin teilzunehmen. Denn egal, welche Religionszugehörigkeit man selbst besitzt, bezeugen, dass die Taufe stattfand, kann jede und jeder.
Vorbereitung
Nachdem Sie im Pfarrbüro einen Tauftermin vereinbart haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Pfarrperson. Er oder sie wird ein Taufgespräch mit Ihnen führen, bei dem Sie sich persönlich kennenlernen und alle organisatorischen und inhaltlichen Fragen rund um die Taufe klären können. Auch die Taufanmeldung erfolgt im Taufgespräch. Dazu benötigen Sie Ihr Familienstammbuch (sofern vorhanden) und eine Kopie der Geburtsbescheinigung des Kindes.
Taufpaten benötigen eine Patenbescheinigung als Nachweis der Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche. Sie erhalten diese kostenlos auf dem Pfarramt ihres Wohnortes.
Die Täuflinge bekommen bei der Taufe einen biblischen Vers als Taufspruch zugesprochen – eine Art Motto oder Leitwort für den Lebensweg. In der Regel wählen die Eltern diesen Taufspruch für Ihr Kind aus. Gerne können Sie sich schon nach geeigneten Bibelworten umsehen. Wenn Sie dafür Unterstützung brauchen, empfehlen wir folgenden Link: www.taufspruch.de
Als Tauffamilie können sie den Gottesdienst gerne aktiv und individuell mitgestalten, z.B. in dem Sie als Eltern, Paten, Großeltern oder Freunde eine Lesung oder ein Gebet übernehmen, sich ein passendes Lied aussuchen oder ein Musikstück beitragen. Die genaueren Absprachen dazu treffen Sie ebenfalls im Taufgespräch mit der zuständigen Pfarrperson.